Gepäckmitnahme im Bus
Hinweis: Begrenzter Platz für Gepäck im Bus. Unsere Regeln findest du hier: Mitnahme von Gepäck
Nibirii Festival Camping Infos
Hier findest du einen Auszug aus den Camping Infos des Nibirii Festivals. Die kompletten Infos findest du hier: Nibirii Festival Camping Infos
Mit Betreten der Park- und Campingplätze des „Nibirii Festivals“ akzeptiert jeder Besucher ausdrücklich die Park- und Campingordnung des „Nibirii Festivals“.
In den gesamten Park- und Campingbereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt zu dem Campingplatz ist mit allen Kfz untersagt. Im Bereich des Parkgeländes darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. In Parkbereichen dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5t inkl. Kfz-Anhänger abgestellt werden.
Das (Wild-)Campen außerhalb des ausgewiesenen Campingbereiches ist verboten und wird behördlich verfolgt. Dies gilt ebenso für das Nächtigen in Fahrzeugen, Anhängern, Wohnmobilen, o.ä.
Es wird die Möglichkeit geben zu duschen. Jeder Besuch der Dusche kostet 2€. Von 06 bis 08 Uhr morgens ist Happy Shower, da kostet das Duschen nur die Hälfte also 1€.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Park- oder Campingfläche, jedoch gibt es die Möglichkeit für größere Gruppen zusammenhängende Campingflächen zu reservieren. Hierzu sollte bitte eine E-Mail an die info@nibirii.com mit dem Betreff „Gruppencamping“ geschrieben werden. Die Park- und Campingflächen werden nach Bedarf geöffnet und den Besuchern von Ordnungspersonal zugewiesen. Flucht- und Rettungsgassen sind dabei immer freizuhalten.
Das Betreten des Campingbereiches ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Campingbändchen oder einem gültigen Campingticket erlaubt.
Jeder Campingplatzbesucher ist dazu angehalten so wenig Fläche wie möglich aber so viel wie nötig zu nutzen. Die absolut maximale Stellfläche pro Person auf dem Campingplatz beträgt maximal 10 m².
Auf dem gesamten Campinggelände gilt zum Anwohnerschutz ab 22 Uhr die Nachtruhe. Übermäßiger Lärm wird durch das Ordnungspersonal und die Sicherheitskräfte unterbunden. Bluetooth Lautsprecher sind zu Nachtruhe hin auf Zimmerlaustärke zu reduzieren. Die Nachtruhe dauert bis 7 Uhr an.
Besucher des Campinggeländes dürfen ihr Gepäck mit Hilfe von Handwagen, Sackkarren oder Schieberollbügelwagen mit einer maximalen Breite von 85cm vom Parkbereich in den Campingbereich transportieren. Die Mitnahme von Kfz-Anhängern o.ä. auf die Campingplätze ist nicht gestattet.
Verbotene Gegenstände sind:
- Illegale Drogen
- Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
- Wasserpistolen, die echten Waffen ähnlichsehen
- Sägen, Äxte, Beile, Spaten, bzw. Klappspaten und vergleichbares Werkzeug
- Selbst gebastelte Nieten oder Selbstgemachter Schmuck (mit Nägeln, Stacheldraht usw.) bzw. alles was offensichtlich eine erhöhte Unfallgefahr darstellt oder als Waffe missbraucht werden könnte
- Laserpointer
- Drohnen und sonstige Flugkörper
- Lärmerzeugende Gegenstände wie Gas-Hupen, Megafone, Beschallungsanlagen (normale Bluetooth Lautsprecher sind gestattet), Trommeln, Vuvuzelas oder ähnliches
- Pyrotechnische Gegenstände aller Art (auch Wunderkerzen)
- Bau- und Brennholz
- Himmelslaternen, Fackeln und Petroleumlampen
- Gasflaschen über 450g Füllgewicht
- Umweltgefährdende und entzündliche Stoffe und Flüssigkeiten
- Stromaggregate
- Säurebatterien
- Trockeneis (Gefahr der Kälteverbrennung)
- Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse (Ausnahmen siehe unter „Erlaubt sind“)
- Massive Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände
- Kühlschränke
- Fortbewegungsmittel wie Fahrräder oder Roller
- Haustiere
- T-Shirts, Banner, Flaggen o.ä. mit rechtsradikalem Hintergrund
- Flugblätter bzw. Flyer
- Das Mitführen solcher Gegenstände kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen. Bei dem Einlass auf das Campinggelände muss damit gerechnet werden, dass verbotene Gegenstände und Substanzen ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt werden. Bei Gegenständen, die gegen die deutsche Gesetzgebung verstoßen, werden zusätzlich Polizei und Ordnungsbehörden hinzugezogen.
Erlaubt sind
- Zelte, Pavillons, Campingstühle und Zubehör
- Persönliche Kleidung und Ausrüstungsgegenstände
- Getränke
- (Bierfässer mit Handpumpe und kleine selbstkühlende Fässer sind erlaubt. Ebenso Dosen, PET Flaschen und Tetrapaks)
- Proviant
- (Einzige Ausnahme für Glasbehältnisse ist Frühstücksaufstrich wie z.B. Marmelade oder Nuss-Nougat-Creme)
- Bluetooth-Lautsprecher (maximale Größe von einer 0,5l PET Flasche)
- Gaskartuschen für den Betrieb von Gaskochern mit maximal 450g Gasfüllung
- Einweg-, Drei-Bein- und Säulen-Grills (Betrieb nur in der ausgewiesenen Fläche)
- Für die Campingnutzung zugelassene, umweltfreundliche Gelbatterien.
- 19. Der Betrieb von Bluetooth-Lautsprechern auf dem Campingplatz ist gestattet. Die Lautsprecher sind dabei so auszurichten, dass Sie die umliegenden Besucher nicht beschallen. Die maximale Lautstärke kann von Ordnungskräften aus Gründen des Anwohnerschutzes begrenzt werden.
Der Veranstalter haftet weder für Schäden noch für Verluste, die dem Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Wertgegenstände können in einem Schließfachcontainer auf dem zentralen Platz des Campinggeländes deponiert werden. Alle Besucher sind angehalten selbst auf Ihr Eigentum zu achten und sich vor Diebstählen zu schützen.
Gas-Kochgeräte müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450g Füllgewicht verwendet werden. Je nach Witterungsverhältnis kann für das zubereiten von Speisen auf den Grill und Kochbereich verwiesen werden um die Brandgefahr zu mindern.
Abfälle sind an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen an den Chemietoiletten, in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Zur Sauberhaltung werden zusätzliche Mülltüten kostenlos von den Ordnern verteilt. Die vollen Müllsäcke werden zudem täglich durch das Müllmobil eingeholt.
Um der Lebensmittelverschwendung und der unnötigen Abfallproduktion vorzubeugen, wird neben dem Sanitätszelt ein kleiner Pavillon aufgebaut, bei dem es möglich ist, Dosen, Konserven u.ä. für andere Festivalbesucher als Foodsharing bereitzustellen. Zum Ende der Veranstaltung können hier haltbare Lebensmittel als Spende für eine Tafel abgegeben werden.
Auf allen Park- und Campingflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Campinggelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.
Die Nichtbefolgung der Park- und Campingordnung kann zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.